AGB

BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER MIT SITZ IN HAMBURG

  1. Geltung der AGB, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER finden ausschließlich im unternehmerischen Verkehr Anwendung.
    Allen Angeboten, Vereinbarungen und Leistungen durch BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER liegen ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, eine Anerkennung erfolgt ausdrücklich und in schriftlicher Form.
    Sämtliche Unterlagen, die dem Auftraggeber im Rahmen eines Angebots und einer sonstigen vorvertraglichen Korrespondenz überlassen werden (Angebotsunterlagen) verbleiben bis zu einem Vertragsabchluss im Eigentum von BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER. BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER gewährt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an diesen Dokumenten und Unterlagen. Die Angebotsunterlagen dürfen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER an Dritte weitergegeben bzw. diesen zugänglich gemacht werden und sind, falls es nicht zu einem Vertragsschluss kommen sollte, BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER auf Verlangen unverzüglich herauszugeben.
  2. Vertraulichkeit, Geheimhaltung, Datenschutz
    Um die Interessen des Auftraggebers zu wahren, verpflichtet sich BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER, alle vertraulichen Informationen, über die ihre Berater Kenntnis erlangen oder die im Rahmen von Beratungsleistungen entstehen, streng vertraulich zu behandeln.
    BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER wird insbesondere alle im Zusammenhang mit der Beratungsleistung stehenden Unterlagen, die vom Auftraggeber als schutzbedürftig bezeichnet werden, gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Nach Projektbeendigung wird BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER zu ihrer Entlastung alle vertraulichen Schriftstücke, die ihren Beratern im Rahmen der Erbringung der Beratungsleistungen vom Auftraggeber übergeben worden sind, dem Auftraggeber nach dessen Aufforderung zurückgeben.
    Auftraggeber und BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER stellen jeweils sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz von allen Projektbeteiligten eingehalten werden. Weder BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER, noch der Aufraggeber werden den Namen der jeweils anderen Vertragspartei ohne vorherige schriftliche Einwilligung zu Werbezwecken verwenden.
    Diese Verpflichtungen gelten bereits zum Zeitpunkt der Angebotserstellung und wirken auch nach Beendigung des Auftrages fort. Auf Wunsch des Auftraggebers verpflichtet sich BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER, von ihren Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterzeichnen zu lassen.
  3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER bei den von dieser zu erbringenden Tätigkeiten zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen in seinem Einflussbereich, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Beratungsleistung erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählt unter anderem, dass der Auftraggeber: Arbeitsräume für die Mitarbeiter von BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel in ausreichendem Umfang bereitstellt, zur Koordination der Zusammenarbeit einen Firmenverantwortlichen benennt, der den BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER Mitarbeitern während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die für die Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind, den BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER Mitarbeitern jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt.
    Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER gefertigten Berichte, Präsentationen, Programme und Empfehlungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
    Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert er eine ihm obliegende Mitwirkung, so ist BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER berechtigt, sämtliche verzugsbedingten Mehraufwendungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
  4. Vergütung
    Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter.
    Die Vergütung von BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER erfolgt grundsätzlich – sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart – nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die im Angebot oder Projektvertrag vereinbarten Vergütungssätze.
    Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER getroffen, deren Erbringung der Auftraggeber den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
    Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  5. Rechte des Auftraggebers
    BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER gewährt dem Auftraggeber an erbrachten Leistungen, die dem Urhebergesetz (UrhG) unterfallen, das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
    Eine weitergehende Nutzung als in Ziffer 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
    Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Auftraggeber die Nutzung der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER kann die Nutzung solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
  6. Abnahme, Rechte wegen Mängeln, Freizeichnung und Haftung
    BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER übernimmt gegenüber dem Auftraggeber nur dann eine Garantie hinsichtlich erbrachter Leistungen, wenn dies gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich erklärt wird.
    BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER haftet auf Schadensersatz wegen Mängeln der erbrachten Leistungen nur, soweit der von dem Auftraggeber geltend gemachte Schaden auf einer BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER jedoch nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, maximal jedoch in Höhe von EUR 10.000, sofern dieser nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht.
    Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, falls BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER Garantien übernommen hat, die eine Absicherung des Auftraggebers für den entstandenen Schaden beabsichtigen.
    Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  7. Sonstige Schadensersatzansprüche
    Eine über die Regelung gem. Punkt 6.2 dieser AGB hinausgehende Haftung von BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Unmöglichkeit der Leistung, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
    Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers bzw. der Gesundheit oder einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER jedoch nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, maximal jedoch in Höhe von EUR 10.000, soweit BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER nicht wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet.
    Soweit die Schadensersatzhaftung BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  8. Verjährung
    Ansprüche des Auftraggebers aufgrund von Mängeln der Leistung verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber, spätestens und in jedem Fall jedoch mit der Beendigung des Auftragsverhältnisses. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, sowie im Fall von durch BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER zurechenbar verursachter Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens.
    Sonstige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren ebenfalls innerhalb von einem Jahr ab Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber.
  9. Abwerbungsverbot
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von BJÖRN KRAUSE UNTERNEHMENSBERATER abzuwerben bzw. dies zu versuchen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50.000 zu zahlen. Vorstehende Verpflichtung gilt auch für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG.
  10. Kündigung / Sonstiges
    Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit bzw. mit Abschluss der zu erbringenden Dienstleistung. Der Vertrag kann von jeder Partei durch schriftliche Kündigung beendet werden und zwar unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen oder einvernehmlich auch mit kürzerer Frist, wenn diese erlaubt, laufende Arbeiten angemessen zu beenden. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Projektes wird nur der bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich angefallene Aufwand in Rechnung gestellt.
    Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-Mail erfolgen.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Hamburg.